Rechtssprechung

 

Gesetze

Die Gesetze in Drakien basieren auf zahlreichen Anordnungen, die als Erlass bezeichnet werden. Es gibt zwei Varianten von Erlassen.

Ein Dekret geht direkt auf einen Legaten zurück. Es kann im ganzen Land gelten oder nur in Teilen davon. Es kann zeitlich begrenzt sein oder ewig gelten. Der Legat verkündet seine Entscheidung im engsten Beraterkreis. Es obliegt dann dem Staatsapparat das Wort des Legaten im Wirkbereich des Dekrets bekannt zu machen. Der neue Erlass wird in Schriftform in der Hierachie der Beamten weitergeleitet. Da die Dekrete in ihrer Ursprungsform meist Detailfragen offen lassen oder nicht direkt umsetzbar sind wird hierbei durch weitere Formulierungen der Inhalt verschärft. Dies geschieht stets mit dem Ziel die Intension des Legaten hervorzuheben und damit in seinem Sinne.

Eine Weisung wird von einem Großherrscher der fünf Häuser erlassen. Dieses Recht geht auf ein altes Dekret zurück. Eine Weisung gilt nur in den Gebieten, welche dem Haus des Großherrschers überlassen wurden. Sie steht rechtlich unter dem Dekret und kann durch ein solches nichtig gemacht werden und darf keinem vorhandenem Dekret widersprechen. Vorhandene Weisungen können vom amtierenden Großherrscher verändert oder abgeschafft werden.

Gebietsherrschaft

Das gesamte Reich gehört dem Legaten. Dieser überlässt Teile davon den Großherrschern (Pad'schah oder Pad'schah-zen) der fünf Häuser zur Verwaltung. Diese verteilen das überlassene Land in ihrer Familie und an verdiente Bürger ohne adligen Status.

Kalif - Familienmitglied des Großherrschers; regiert wichtige Knotenpunkte z.B. bedeutende Ressourcenlagerstätten oder Städte die für die Familie oder das Land von strategischer Bedeutung sind

Scheich - Familienmitglied des Großherrschers; regiert Knotenpunkte mit untergeordneter Bedeutung z.B. Städte mit bekannten Institutionen oder großer Wirtschaftsleistung

Emir - Familienmitglied des Großherrschers oder eingesetzter Bürger, der sich im Haus verdient gemacht hat; regiert kleine Städte mit Umland oder Dorfgemeinschaften

Faris - Familienmitglied des Großherrschers oder eingesetzter Bürger, der sich im Haus verdient gemacht hat; regiert kleine Dorfgemeinschaften oder Oasen

Rechtssprechung

Die geltenden Erlasse werden von berufenen Richtern durchgesetzt, welche ermächtigt sind Urteile zu fällen. Das Recht Richter zu berufen obliegt dem Adel des Landstrichs. Entscheidend ist WO das Verbrechen begangen wurde und nicht WOHER der Angeklagte stammt. Das heißt, dass ein Bewohner aus Drakarum, der in Harak Mor ein Verbrechen begeht, in Harak Mor verurteilt wird. Für alle Arten von Verbrechen gibt es Richtlinien zur Bestrafung, an denen sich die Richter orientieren sollen, allerdings haben sie einen gewissen Gestaltungs- und Interpretationsspielraum. Zusätzlich zu den berufenen Richtern gibt es den Beamten Rechtsprüfers, welcher stichprobenartig die Richter und deren gefällte Urteile überprüft. Diese höheren Beamten haben eine Studium des drakischen Rechts in der Akademie der weltlichen Dinge abgeschlossen.

Sollte ein Verurteilter nicht mit dem Urteil zufrieden sein, so kann er Berufung einlegen. Der Fall wird dann zu einem Rechtsprüfer gebracht, der eine eigenständige Untersuchung durchführt. Wird das Urteil bestätigt, so muss der Verurteilte eine zusätzliche Strafe erdulden, da er sich unrechtmäßig verhalten hat. Sollte aber die Strafe zu hart gewesen sein, so muss der Richter mit einer Strafe rechnen. Es wird davon ausgegangen, dass er sein Amt nicht richtig ausgeführt hat. Dabei wird symbolisch oft die von Richter selbst ausgesprochene, zu harte Strafe verhängt.